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Unsere Leistungen

Von der privaten Wohnmobil-Prüfung bis zum gewerblichen Flottenservice – alles aus einer Hand, zertifiziert und mobil vor Ort.

Privatkunden

G607 für Wohnmobil & Wohnwagen

Die gesetzlich vorgeschriebene Gasprüfung für Ihr Freizeitfahrzeug – seit 2025 alle zwei Jahre Pflicht (§60 StVZO). Wir prüfen gründlich und unkompliziert, auf Wunsch direkt bei Ihnen zu Hause oder am Stellplatz.

Das prüfen wir:

  • Dichtheitsprüfung der gesamten Gasanlage unter Druck
  • Gaskasten, Belüftung und Sitz der Gasflaschen
  • Druckregler & Gasschläuche (Austauschpflicht nach max. 10 Jahren)
  • Funktion aller Verbraucher: Heizung, Kocher, Kühlschrank, Boiler
  • Test der Thermoelemente und Sicherheitsbauteile
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Prüfplakette (2 Jahre gültig) und den Eintrag im Prüfbuch („gelbes Heft") – immer im Fahrzeug mitführen.
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Wohnmobil – G607 Gasprüfung für Privatkunden
Flottenservice – G607 für Vermieter und Händler
Gewerbe · Flotte

G607 für Vermieter, Händler & Campingplätze

Sie betreiben eine Vermietflotte, ein Autohaus oder einen Campingplatz? Wir übernehmen die wiederkehrende G607-Prüfung Ihrer Freizeitfahrzeuge – planbar, dokumentiert und mit minimalem Aufwand für Sie.

Ihre Vorteile:

  • Sammeltermine für ganze Flotten – wir kommen zu Ihrem Standort
  • Erinnerungsservice an fällige Prüfungen, damit nichts ausläuft
  • Lückenlose Dokumentation für jedes Fahrzeug
  • Schnelle Abwicklung, damit Ihre Fahrzeuge wieder vermietbereit sind
  • Faire Konditionen bei mehreren Fahrzeugen
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Gewerbe · Gastronomie

Imbisswagen, Foodtruck & Hähnchenwagen

Gewerblich genutzte Gasanlagen fallen unter die DGUV Regel 110-010 (ehemals DGUV Vorschrift 79). Wir prüfen Ihre Anlage, damit Betrieb, Mitarbeiter und Gäste sicher sind – und Sie bei Kontrollen alle Nachweise vorliegen haben.

Typische Fahrzeuge & Anlagen:

  • Hähnchenwagen, Foodtrucks & Imbissanhänger
  • Marktstände, Crêpes- und Pizzawagen
  • Schausteller-, Festzelt- und Cateringanlagen
  • Bauwagen, mobile Büros & Feldküchen
Das Prüfintervall richtet sich nach Nutzung und Gefährdungsbeurteilung. Nach Reparaturen oder längerer Standzeit ist eine erneute Prüfung fällig. Wir beraten Sie zum passenden Turnus.
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Imbisswagen und Foodtruck – Gasprüfung nach DGUV 110-010

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen in zwei Minuten, was für Ihr Fahrzeug gilt.